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  • Antrag

Anträge für Wohn- / Freizeitassistenz und Familienentlastung gibt es HIER und liegen auch in Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie im Büro der Sozialen-Dienste-Ennstal auf.

Der ausgefüllte Antrag wird zur jeweiligen Wohnsitzgemeinde gebracht, die Angaben werden dort bestätigt und an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet.

Dort wird der Antrag bearbeitet, wobei die Behörde verpflichtet ist innerhalb von sechs Monaten zu antworten. Oftmals werden Antragsteller auch zu einem Termin mit dem sog. "IHB-Team" (zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs) geladen.

Nach dem Erhalt eines positiven Bescheides steht der Inanspruchnahme der beantragten Dienstleistung (Familienenlastungsdienst, Wohnassistenz, Freizeitassistenz) nichts mehr im Wege, wobei der/die Antragsteller/-in freie Wahl bzgl. des Anbieters (z.B. Soziale-Dienste-Ennstal) hat.

Im Falle eines negativen Bescheides kann dieser innerhalb von vierzehn Tagen beeinsprucht werden und wird dann einer weiteren Prüfung unterzogen.

Bei Schwierigkeiten mit der Antragstellung bieten wir gerne unsere Unterstützung an.