Der ausgefüllte Antrag wird mit evtl. Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur Wohnsitzgemeinde gebracht, dort werden die Angaben bestätigt und der Antrag zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) weitergeleitet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Freizeitassistenz wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.
Der ausgefüllte Antrag wird mit evtl. Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur Wohnsitzgemeinde gebracht, dort werden die Angaben bestätigt und der Antrag zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) weitergeleitet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Freizeitassistenz wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.