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Wohnassistenz

WAS BEDEUTET WOHNASSISTENZ?

Die Wohnassistenz (WASS) ist eine Dienstleistung für Menschen mit Behinderung (aus dem steirischen Behindertengesetz) die selbstständig in einer eigenen Wohnung leben (bzw. leben möchten) und Unterstützung in gewissen Bereichen des täglichen Lebens benötigen.

WAS WIRD GEMACHT?

  • Hilfe bei der Wohnungssuche und Wohnungseinrichtung
  • Begleitung bzw. Informationen bei Amts- oder Behördenwegen
  • Terminvereinbarungen, Begleitung und Planung von Arztbesuchen
  • Hilfestellung und Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Hilfe in finanziellen Belangen, beispielsweise beim Erstellen von Haushaltsplänen, Einteilung des Wirtschaftsgeldes, etc.
  • Unterstützung im Umgang mit Bank, Finanzamt, etc.
  • Beratung und Hilfestellung bei persönlichen Problemen bzw. organisieren dafür geeigneter Stellen
  • Hilfestellung bei der Nutzung von Beratungsmöglichkeiten im finanziellen, rechtlichen und persönlichen Bereich
  • Umgang mit neuen Medien im lebenspraktischen Belangen (Bankomat, Handy, Internet)
  • Krisenmanagement

DAS SIND DIE ZIELE

  • Unterstützung auf dem Weg zur Selbstständigkeit
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Minimierung der Abhängigkeit von Fremdunterstützung
  • Entscheidungskompetenz erlangen - selbst Entscheidungen treffen und die Konsequenzen dafür tragen
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Eigene Fähigkeiten entwickeln, fördern und auch gezielt einsetzen
  • lebenspraktische Fähigkeiten erlangen bzw. erhalten und fördern
  • Übernehmen von Eigenverantwortung

KOSTEN

Bei einem positiven Bescheid werden 90% der Kosten vom Land Steiermark übernommen, die anderen 10 % werden selbst übernommen.

WIE KANN ICH WOHNASSISTENZ BEANTRAGEN?

Der ausgefüllte Antrag wird mit evtl. Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur Wohnsitzgemeinde gebracht, dort werden die Angaben bestätigt und der Antrag zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) weitergeleitet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Wohnassistenz wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.