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Freizeitassistenz

WAS BEDEUTET FREIZEITASSISTENZ?

Freizeitassistenz ist eine Leistung des steirischen Behindertengesetztes und hat die Aufgabe Menschen mit Behinderung eine selbsbestimmte und erfüllende Freizeitgestaltung zu ermöglichen.

WAS WIRD GEMACHT?

  • Begleitung und Unterstützung bei individuellen Aktivitäten
  • Gruppenaktivitäten von Menschen mit und ohne Behinderung
  • Urlaubsassistenz
  • Förderung eigener Fähigkeiten und Stärkung des Selbstwertgefühles durch Freizeitaktivitäten
  • Integratives Gemeinschaftserlebnis
  • Unterstützung am Weg zum Erwachsenwerden

DAS SIND DIE ZIELE

  • Gesellschaftliche Integration
  • Kennenlernen verschiedener Freizeitangebote
  • Ausloten eigener Interessen
  • Förderung der Eigenständigkeit im Bereich der aktiven Freizeitgestaltung
  • Unterstützung der Ablösung vom Elternhaus

KOSTEN

Der ausgefüllte Antrag wird mit evtl. Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur Wohnsitzgemeinde gebracht, dort werden die Angaben bestätigt und der Antrag zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) weitergeleitet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Freizeitassistenz wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.

WIE KANN ICH FREIZEITASSISTENZ BEANTRAGEN?

Der ausgefüllte Antrag wird mit evtl. Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur Wohnsitzgemeinde gebracht, dort werden die Angaben bestätigt und der Antrag zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) weitergeleitet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Freizeitassistenz wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.